Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) verändert sich die Rolle der IKT-Kontrollfunktion grundlegend.
Was bislang häufig intern, projektbezogen oder nebenbei organisiert wurde, wird ab 2025/2026 zu einer dauerhaften, unabhängigen und prüfungsrelevanten Kernfunktion.
Die entscheidende Entwicklung:
👉 Die Auslagerung der IKT-Kontrollfunktion ist unter DORA ausdrücklich zulässig – und regulatorisch sinnvoll.
Für Finanzunternehmen ergibt sich jetzt, Ende 2025, eine einmalige strategische Chance.
Warum die IKT-Kontrollfunktion unter DORA nicht mehr „nebenbei“ funktioniert
DORA verlangt eine IKT-Kontrollfunktion, die:
Die Realität im Markt:
Viele Institute stehen vor mindestens einem dieser Probleme:
Warum Auslagerung ab 2026 Best Practice wird
Ab Januar 2026 werden Aufsichtsprüfungen zunehmend reife, gelebte Prozesse erwarten – keine Konzepte mehr.
Die Auslagerung der IKT-Kontrollfunktion bietet dabei klare Vorteile:
Best Practice im Finanzsektor:
Die IKT-Kontrollfunktion wird als Managed Service betrieben – vergleichbar mit Interner Revision oder Auslagerungsmanagement.
Was „IKT-Kontrollfunktion als Managed Service“ bei Bexta bedeutet
Bexta übernimmt die IKT-Kontrollfunktion nicht beratend, sondern operativ.
Dazu gehören unter anderem:
Wichtig:
Die Verantwortung bleibt im Institut – die operative Durchführung liegt bei Bexta.
Warum jetzt handeln – und nicht erst 2026?
Ende 2025 ist der letzte strategisch sinnvolle Zeitpunkt, um:
Ab 2026 wird es zunehmend um Nachweise, nicht mehr um Aufbau gehen.
👉 Wer jetzt handelt, verschafft sich regulatorische Ruhe.
👉 Wer wartet, reagiert unter Druck.
Fazit: Eine bewusste Entscheidung für Resilienz
Die Auslagerung der IKT-Kontrollfunktion ist keine Schwäche –
sie ist ein Zeichen von Reife, Professionalität und Weitsicht.
Bexta bietet diesen Managed Service ab Januar 2026 an.
Die Vorbereitung beginnt jetzt.
Jetzt ist der richtige Moment für ein erstes Gespräch.
Wir liefern sie – kombiniert mit Technologie, Sicherheit und Verantwortung.
